Realschule, weiterführende Schule in Unna

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Hellweg-RealSchule
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Bescheinigungen für Schülerinnen und Schüler

Bescheinigungen über Corona-Testungen in Schulen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
es gibt eine weitere positive Nachricht.
Ab kommenden Montag können die Lehrerinnen und Lehrer, die die Selbsttestung der Schülerinnen und Schüler beaufsichtigen auf Wunsch eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen.

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21. Mai 2021 bildet die Grundlage für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in den Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzen von stabil unter 100 ab dem 31. Mai 2021; darüber habe ich Sie bereits mit der SchulMail vom 19. Mai 2021 informiert.
Darüber hinaus wird ab dem 31. Mai 2021 bei den Schultestungen (Schultestungen als Selbsttests oder ersatzweise PCR-Pooltests für Schülerinnen und Schüler) jeder getesteten Person auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO).
Der Personenkreis umfasst die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das sonstige an der Schule tätige Personal. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Eltern anstelle der Testteilnahme ihres Kindes in der Schule den Nachweis eines negativen, höchstens 48 Stunden alten Bürgertests vorlegen können .[….]
Die Schülerinnen und Schüler setzen ihren Namen, das Datum des Tests und die Zeit selbst ein, so dass die Lehrerin oder der Lehrer nur noch unterschreiben muss. […]
Mit diesen Hinweisen zur Ausstellung der Testbescheinigungen möchten wir Ihnen die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben aus der CoronaBetrVO erleichtern und den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich halten. Ich bin sicher, dass der Nutzen des Verfahrens zur Ausstellung von Testbescheinigungen letztlich den oben beschriebenen und unbestreitbaren Aufwand überwiegt, denn alle an Schule Beschäftigten sowie die Schülerinnen und Schüler können die Bescheinigungen auch außerhalb der Schule nutzen, ohne gesonderte Termine in Testzentren wahrnehmen zu müssen. Ich danke allen, die dazu in der Schule einen Beitrag leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter“

Wir werden die Bescheinigungen für kommenden Montag schon vorbereiten, so dass die Schülerinnen und Schüler diese bereits während des Tests ausfüllen können. Bitte auch den Namen der Lehrerin bzw. des Lehrers eintragen, so dass das Kollegium die Bescheinigungen dann nur noch unterschreiben muss.

Eine tolle Sache für alle, die nachmittags z.B. zum Sport in den Verein gehen oder auch einfach nur mal in einen Laden möchten. Auch wenn beim Shopping die Bescheinigung bei einer anhaltenden Inzidenz von unter 50 nicht mehr nötig ist.

Liebe Grüße, ein schönes Wochenende

Sabine Terwort

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