Die VKU informiert:
FFP2-Maskenpflicht an den Haltestellen und im Bus für alle ab 6 Jahren
Bitte beachten Sie – wenn Ihr Kind mit dem Bus zur Schule kommt – die verschärfte Maskenpflicht. Seit dem 24. April ist es Pflicht, in Bussen, Bahnen und an Haltestellen FFP2-Masken oder damit vergleichbare Masken KN95 zu tragen. Dies gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Diese gesetzlichen Vorgaben hat die NRW-Landesregierung mit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse erlassen. Sie gelten unabhängig von Inzidenzwerten in ganz NRW. Unser Fahrpersonal darf Fahrgäste mit anderen Masken nicht mehr in den Bus lassen. Die VKU bittet alle Fahrgäste, sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben zu halten.