Realschule, weiterführende Schule in Unna

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Hellweg-RealSchule
Königsborner Str. 12
59427 Unna

Tel: 02303 50381
Fax: 02303 591013

Schulsanitätsdienst

Der Schulsanitätsdienst stellt die medizinische Erstversorgung der Schülerinnen und Schüler an der Hellweg-RealSchule sicher. Dazu wird in jeder Pause am Schulvormittag der Schulsanitätsdienstraum von drei bis vier Mitgliedern des Schulsanitätsdienstes besetzt. Damit allen Jugendlichen ein gleichgeschlechtlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, sind die Teams gemischtgeschlechtlich eingeteilt. Auch bei sportlichen Veranstaltungen (Bundesjugendspiele, Sponsorenlauf…) unterstützt ein Team des Schulsanitätsdienstes die Lehrkräfte im Bereich der Ersten Hilfe.

Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter

Schüler bei der Ausbildung zum Schulsanitäter / zur Schulsanitäterin.

Jede Person, die erkrankt ist oder sich verletzt, hat einen Anspruch auf eine schnelle und angemessene Hilfe. Dafür müssen in der Schule – wie auch in jedem Betrieb – Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl ausgebildet sein, um im Notfall helfen zu können. Die Ersthelferinnen und Ersthelfer in der Schule müssen nicht ausschließlich Lehrkräfte sein. Auch die Schülerinnen und Schüler können eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren und sich für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler engagieren.

Ein funktionierender Schulsanitätsdienst stärkt die Schulgemeinschaft in vielen Bereichen. Schülerinnen und Schüler haben gleichgestellte Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner in gesundheitlichen Belangen. Oft ist hier die Hemmschwelle niedriger als gegenüber einer Lehrkraft. Die Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter erleben ein hohes Maß an Selbstwirksamkeit, insbesondere, wenn sie einen Einsatz erfolgreich abgeschlossen haben und dies von den Lehrkräften der Schule wertschätzend zur Kenntnis genommen wird.

Ausbildung zum Schulsanitäter oder zur Schulsanitäterin

Die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler erfolgt jeweils zweistündig an vier bis fünf Nachmittagen in sinnvollen Untereinheiten der offiziellen Lehrunterlagen des DRK. Einzelne Termine können nachgeholt werden, wenn eine Entschuldigung vorliegt. Zu diesen Terminen werden alle Mitglieder des Schulsanitätsdienstes eingeladen, um Inhalte aufzufrischen und zu wiederholen. Im Rahmen der Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler auch über die Schweigepflicht nach §203 StGB belehrt.